ANHANG VII VO (EU) 2021/702
ANHANG XI
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Litauen
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren | Beträge (in EUR) | |
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Arbeitslose, die erfolgreich eine langfristige formale Bildung absolviert haben | Alle förderfähigen Kosten | Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung für den erfolgreichen Abschluss einer langfristigen formalen Bildung mit einer Dauer von mindestens 184 Tagen erhalten haben | 3460,33 | |
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Arbeitslose, die erfolgreich eine mittelfristige formale Bildung absolviert haben | Alle förderfähigen Kosten | Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung für den erfolgreichen Abschluss einer mittelfristigen formalen Bildung mit einer Dauer von zwischen 97 und 183 Tagen erhalten haben | 2508,12 | |
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Arbeitslose, die erfolgreich eine kurzfristige formale Bildung absolviert haben | Alle förderfähigen Kosten | Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung für den erfolgreichen Abschluss einer kurzfristigen formalen Bildung mit einer Dauer von mindestens 96 Tagen erhalten haben | 872,66 | |
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Arbeitslose, die erfolgreich eine nicht formale Bildung absolviert haben | Alle förderfähigen Kosten | Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung für den erfolgreichen Abschluss einer nicht formalen Bildung erhalten haben | 1136,97 | |
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Gehälter der Teilnehmer und direkte Personalkosten Gelten sowohl das Gehalt der Teilnehmer als auch die direkten Personalkosten des Vorhabens als förderfähige Kosten, so kann der entsprechende Betrag für jede Kategorie erstattet werden. |
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Für die Wirtschaftszweige I, H, R, S, A, N, E, F, L, G, P gemäß der NACE-2-Klassifikation(4): 6,65 Für die Wirtschaftszweige C, Q, B, D, M gemäß der NACE-2-Klassifikation(5): 9,03 Für die Wirtschaftszweige K und J gemäß der NACE-2-Klassifikation(6): 14,28 |
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Stundenlohn, der einem öffentlichen Bediensteten(7) während einer Schulung gezahlt wird | Gehälter der Teilnehmer | Zahl der abgeschlossenen Schulungsstunden pro Teilnehmer(8) | 7,43 | |
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Stundensatz der Beihilfe, die an einen Arbeitgeber für jede angestellte Person gezahlt wird | Lohnzuschuss |
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1. | |
Bezuschusster Lohn | Einheitskosten | ||||
50 % | 2,43 | ||||
60 % | 2,91 | ||||
75 % | 3,64 | ||||
2. | |||||
Bezuschusster Lohn | Einheitskosten | ||||
50 % | 2,48 | ||||
60 % | 2,96 | ||||
75 % | 3,69 | ||||
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Stundensatz des an eine Forschungskraft oder einen technischen Mitarbeiter während der Arbeit an einem Forschungsprojekt gezahlten Gehalts | Gehalt der Teilnehmer | Anzahl der abgeschlossenen Arbeitsstunden der Teilnehmer(12) | Position | Einheitskosten |
niederrangiger Forschungsbeauftragter | 12,13 | ||||
Forschungsbeauftragter | 14,23 | ||||
hochrangiger Forschungsbeauftragter | 18,18 | ||||
leitender Forschungsbeauftragter | 27,79 | ||||
technischer Mitarbeiter | 6,88 | ||||
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Nach Maßgabe der Artikel 45, 46 und 47 des litauischen Beschäftigungsgesetzes geschaffene oder angepasste Arbeitsplätze(13) | Alle förderfähigen Kosten(14) | Anzahl der geschaffenen oder angepassten Arbeitsplätze |
13272,55 Bei Teilzeitarbeitsplätzen wird der Betrag anteilmäßig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitszeit ermittelt Bei Menschen mit Behinderung wird der Unterstützungsbeitrag nicht proportional zur erwarteten Arbeitszeit (Stunden) gekürzt; es ist der volle Betrag zu zahlen |
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2.
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Anpassung der Beträge
Die oben genannten Beträge können bis zum zweiten Quartal eines Jahres angepasst werden unter Berücksichtigung im Jahr N der Inflationsrate der Verbraucherpreise (Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), veröffentlicht unter https://osp.stat.gov.lt/en/statistiniu-rodikliu-analize#/ für Jahr N-1. Diese Beträge der Einheitskosten 1 bis 4 können auch angepasst werden, durch Ersetzen- —
des nationalen Mindestlohns in Litauen;
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der maximalen Kosten für berufsbildende Maßnahmen;
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des Ausbildungsstipendiumskoeffizienten gemäß Gesetz der Republik Litauen zur Unterstützung der Beschäftigung;
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des Kilometergelds gemäß Verordnung des Ministers für soziale Sicherheit und Arbeit (20. Juli 2010, Verordnung Nr. A1-352 zur Annahme des Kilometergelds) in der Berechnungsmethode; und
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des Pauschalsatzes für indirekte Kosten gemäß Schema zur Anwendung des Pauschalsatzes auf indirekte Kosten, das in der Verordnung des Finanzministers genehmigt wurde (8. Oktober 2014, Verordnung Nr. 1K-316 zur Annahme der Verordnung über die Projektverwaltung und -finanzierung);
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der Höhe der durchschnittlichen Monatslöhne (brutto) im öffentlichen Sektor im vorangegangenen Kalenderjahr, wie vom litauischen Statistikamt angegeben;
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der Beitragssätze (in Prozent) der Sozialversicherung oder des Garantiefonds, die in Rechtsakten der Republik Litauen oder Rechtsakten zur Regelung der Dauer von Jahresurlaub festgelegt wurden.
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