Präambel VO (EU) 2021/706

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008(1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2)
Gemäß Artikel 4i der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV jener Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.
(3)
Zu zwei Listeneinträgen sind aktualisierte Informationen eingegangen.
(4)
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

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