ANHANG VO (EU) 2021/745
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 35 zu Famoxadon wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2022;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 39 zu Flumioxazin wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2022;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 88 zu Phenmedipham wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 97 zu S-Metolachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (5)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 109 zu Bifenazat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (6)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 110 zu Milbemectin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (7)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 142 zu Ethephon wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (8)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 145 zu Captan wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (9)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 146 zu Folpet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (10)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 147 zu Formetanat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (11)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 150 zu Dimethomorph wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (12)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 152 zu Metribuzin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (13)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 153 zu Phosmet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (14)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 154 zu Propamocarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (15)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 156 zu Pirimiphos-methyl wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (16)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 158 zu Beflubutamid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (17)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 163 zu Benthiavalicarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (18)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 164 zu Boscalid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (19)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 166 zu Fluoxastrobin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (20)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 167 zu Paecilomyces lilacinus Stamm 251 wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (21)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 168 zu Prothioconazol wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022.
- (22)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 217 zu Metazachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
- (23)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (24)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (25)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 224 zu Calciumcarbonat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (26)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 225 zu Kohlendioxid wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (27)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (28)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (29)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (30)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (31)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (32)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (33)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (34)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöl/Rapsöl wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (35)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 244 zu Kaliumhydrogencarbonat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (36)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 247 zu Quarzsand wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (37)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 248 zu Fischöl wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (38)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 249 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (39)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 255 zu geradkettigen Lepidopterenpheromonen wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (40)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 263 zu Cymoxanil wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (41)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 268 zu Tebuconazol wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022.
- (42)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
- (43)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 298 zu Heptamaloxyloglucan wird das Datum ersetzt durch 31. Mai 2022;
- (44)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 354 zu Flumioxazin wird das Datum ersetzt durch 31. Mai 2022.
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