ANHANG VO (EU) 2021/745

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 35 zu Famoxadon wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2022;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 39 zu Flumioxazin wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2022;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 88 zu Phenmedipham wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 97 zu S-Metolachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 109 zu Bifenazat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 110 zu Milbemectin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 142 zu Ethephon wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 145 zu Captan wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 146 zu Folpet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 147 zu Formetanat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 150 zu Dimethomorph wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 152 zu Metribuzin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 153 zu Phosmet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 154 zu Propamocarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 156 zu Pirimiphos-methyl wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 158 zu Beflubutamid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 163 zu Benthiavalicarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 164 zu Boscalid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 166 zu Fluoxastrobin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 167 zu Paecilomyces lilacinus Stamm 251 wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 168 zu Prothioconazol wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022.
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 217 zu Metazachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2022;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(24)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(25)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 224 zu Calciumcarbonat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(26)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 225 zu Kohlendioxid wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(27)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(28)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(29)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(30)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(31)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(32)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(33)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(34)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöl/Rapsöl wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(35)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 244 zu Kaliumhydrogencarbonat wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(36)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 247 zu Quarzsand wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(37)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 248 zu Fischöl wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(38)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 249 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(39)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 255 zu geradkettigen Lepidopterenpheromonen wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(40)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 263 zu Cymoxanil wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(41)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 268 zu Tebuconazol wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022.
(42)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum ersetzt durch 31. August 2022;
(43)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 298 zu Heptamaloxyloglucan wird das Datum ersetzt durch 31. Mai 2022;
(44)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 354 zu Flumioxazin wird das Datum ersetzt durch 31. Mai 2022.

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