ANHANG VO (EU) 2021/761
Die Anhänge I bis IV der Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 werden wie folgt geändert:
- 1.
-
Anhang I wird wie folgt geändert:
- a)
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In Abschnitt A wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- b)
-
In Abschnitt B wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 9 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- c)
-
In Abschnitt C wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 9 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- d)
-
In Abschnitt D wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 9 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- 2.
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Anhang II wird wie folgt geändert:
- a)
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In Abschnitt A wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Hybridzuchtschweinen in Fußnote 5 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- b)
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In Abschnitt B wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- c)
-
In Abschnitt C wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- d)
-
In Abschnitt D wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- 3.
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Anhang III wird wie folgt geändert:
- a)
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In Abschnitt A wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden in Fußnote 5 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- b)
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In Abschnitt B wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Samen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- c)
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In Abschnitt C wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Eizellen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- d)
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In Abschnitt D wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Embryonen reinrassiger Zuchttiere in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- 4.
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Anhang IV wird wie folgt geändert:
- a)
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In Abschnitt A wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 5 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- b)
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In Abschnitt B wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Samen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- c)
-
In Abschnitt C wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Eizellen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
- d)
-
In Abschnitt D wird im Muster für die Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Embryonen von Hybridzuchtschweinen in Fußnote 6 folgender Satz angefügt:
Unter „Ergebnis” sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind.
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