Artikel 41 VO (EU) 2021/782

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 7. Juni 2023.

Artikel 6 Absatz 4 gilt jedoch ab dem 7. Juni 2025.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.