Artikel 13 VO (EU) 2021/783
Direkte Finanzhilfen
Unbeschadet des Artikels 188 der Haushaltsordnung können den in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Einrichtungen Finanzhilfen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden.
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