Artikel 17 VO (EU) 2021/783

Mischfinanzierungsmaßnahmen

Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen des LIFE-Programms werden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/523 und Titel X der Haushaltsordnung und unter Beachtung der Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen durchgeführt.

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