ANHANG II VO (EU) 2021/785
INDIKATOREN FÜR DIE ÜBERWACHUNG DES PROGRAMMS
Das Programm wird auf der Grundlage mehrerer Indikatoren, mit denen gemessen wird, inwieweit die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms verwirklicht wurden, genau überwacht, auch um die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck werden Daten zu folgenden Schlüsselindikatoren erhoben:- 1.1:
- am Grad der Zufriedenheit mit den im Rahmen des Programms organisierten und (ko-)finanzierten Tätigkeiten,
- 1.2:
- am prozentualen Anteil der Mitgliedstaaten, die alljährlich im Rahmen des Programms Unterstützung erhalten.
Spezifisches Ziel 1: Verhütung und Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union.
Indikator 1: Unterstützung für die Verhütung und Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, gemessen
Spezifisches Ziel 2: Unterstützung für die Meldung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, bei der geteilten Mittelverwaltung und der aus dem Unionshaushalt finanzierten Heranführungshilfe.
Indikator 2: Grad der Zufriedenheit der Nutzer mit dem IMS.
Spezifisches Ziel 3: Bereitstellung von Werkzeugen für den Informationsaustausch und die Unterstützung von operativen Tätigkeiten auf dem Gebiet der gegenseitigen Amtshilfe in Zoll- und Agrarsachen.
Indikator 3: Zahl der Fälle, in denen Amtshilfeinformationen zur Verfügung gestellt werden, und Zahl der unterstützten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gegenseitigen Amtshilfe.
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