Präambel VO (EU) 2021/797
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006(1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die dänische, die deutsche, die französische, die italienische und die polnische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten im Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.12 Absatz 2 einleitender Satz einen Fehler bezüglich des Geltungsbereichs der Kennzeichnungspflicht für feste Gemische, die Titandioxid enthalten.
- (2)
- Die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält in Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.12 zusätzliche Fehler bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Gemische, die Titandioxid enthalten.
- (3)
- Die italienische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält in Anhang VI Teil 1 Abschnitt 1.1.3.2 Anmerkung 10 einen Fehler bezüglich der Gefahreneinstufung von Gemischen, die Titandioxid enthalten.
- (4)
- Die dänische, die deutsche, die französische, die italienische, die polnische und die tschechische Sprachfassung des Anhangs II und die italienische Sprachfassung des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 353, 31.12.2008, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.