Artikel 10 VO (EU) 2021/817

Leitaktion 2 Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Im Jugendbereich unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen im Rahmen der Leitaktion 2:

a)
Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu gewähren;
b)
Innovationspartnerschaften zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas;
c)
benutzerfreundliche Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit.

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