Artikel 12 VO (EU) 2021/817

Leitaktion 1 Lernmobilität

(1) Im Sportbereich unterstützt das Programm im Rahmen der Leitaktion 1 die Lernmobilität von Personal im Sportbereich.

(2) Lernmobilität nach diesem Artikel kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und virtueller Zusammenarbeit einhergehen. Für Personen, die nicht an Lernmobilität teilnehmen können, kann die Lernmobilität durch virtuelles Lernen ersetzt werden.

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