Artikel 20 VO (EU) 2021/817
Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer
In hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union kann die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln 9 bis 14 genannten Programmmaßnahmen auch Rechtsträgern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offenstehen.
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