ANHANG I VO (EU) 2021/818

BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN DES PROGRAMMS

ABSCHNITT 1

Zur Umsetzung der in Artikel 5 genannten Prioritäten des Aktionsbereichs Kultur werden unter anderem mit dem Ziel, eine stärkere Verbreitung europäischer Werke in einem digitalen und mehrsprachigen Umfeld — gegebenenfalls im Wege von Übersetzungen — über Medien jedweder Art zu erreichen die folgenden Maßnahmen ergriffen, wobei die Einzelheiten, einschließlich etwaiger höherer Kofinanzierungssätze für kleinere Projekte, in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden. Horizontale Maßnahmen: Die horizontalen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den gesamten Kultur- und Kreativsektor, mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors, bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf europäischer Ebene zu unterstützen. Mit den horizontalen Maßnahmen werden insbesondere länderübergreifende Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit, Vernetzung, Mobilität und Internationalisierung, unter anderem durch Aufenthaltsprogramme, Tourneen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Festivals kofinanziert. Die folgenden horizontalen Maßnahmen werden durch das Programm unterstützt:
a)
Länderübergreifende Kooperationsprojekte, mit denen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors sämtlicher Größen — einschließlich Kleinst- und kleiner Organisationen — und aus unterschiedlichen Ländern zur Durchführung von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten zusammengebracht werden;
b)
europäische Netzwerke von Organisationen des Kultur- und Kreativsektors aus unterschiedlichen Ländern;
c)
europaweite Plattformen für den Kultur- und Kreativsektor;
d)
grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern und Akteuren des Kultur- und Kreativsektors sowie länderübergreifende Verbreitung künstlerischer und kultureller Werke;
e)
Unterstützung von Organisationen des Kultur- und Kreativsektors, auch im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten, sodass diese auf internationaler Ebene agieren können;
f)
Politikentwicklung, Zusammenarbeit und Umsetzungsmaßnahmen im Kulturbereich, durch Bereitstellung von Daten und den Austausch bewährter Verfahren oder Pilotprojekte und Anreize zur Förderung der Geschlechtergleichstellung.
Sektorspezifische Maßnahmen: Um dem gemeinsamen Bedarf in der Union gerecht zu werden, werden im Kultur- und Kreativsektor mit folgenden, sektorspezifischen Maßnahmen jene Bereiche, vor allem die Musikbranche, unterstützt, deren Besonderheiten oder besondere Herausforderungen einen gezielteren Ansatz erfordern, der die horizontalen Maßnahmen ergänzt.
a)
Unterstützung der Musikbranche: Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation im Musikbereich, einschließlich Live-Aufführungen, insbesondere in Bezug auf den Vertrieb und die Bekanntmachung aller musikalischen Repertoires in Europa und anderen Teilen der Welt, Schulungsmaßnahmen, Teilnahme an und Zugang zu Musik sowie Publikumsentwicklung für die europäische Musik in ihrer Gesamtheit sowie Unterstützung der Datenerhebung und -analyse. Diese Maßnahmen werden auf den im Rahmen der Initiative „Music Moves Europe” gewonnenen Erfahrungen und Kenntnissen aufbauen und diese weiterhin unterstützen;
b)
Unterstützung des Buch- und Verlagssektors: gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation und zur grenzüberschreitenden Bekanntmachung europäischer Literatur innerhalb und außerhalb Europas, einschließlich in Bibliotheken, Schulungen und Austauschmaßnahmen für Fachleute des Sektors, Autoren und Übersetzer sowie länderübergreifende Projekte zur Förderung von Kooperation, Innovation und Entwicklung in diesem Sektor; gezielte Maßnahmen zur Förderung der Übersetzung von Literatur und — soweit möglich — die Anpassung von Literatur in barrierefreie Formate für Menschen mit Behinderungen;
c)
Unterstützung des Architektur- und Kulturerbesektors für eine hochwertig bebaute Umwelt: gezielte Maßnahmen zur Förderung der Mobilität, des Kapazitätsaufbaus und der Internationalisierung der Akteure im Architektur- und Kulturerbesektor, Förderung der Baukultur, des Peer-Learnings und der Publikumsbeteiligung zur Verbreitung von Qualitätsgrundsätzen für zeitgenössische Architektur und Kulturerbemaßnahmen; Unterstützung der nachhaltigen Erhaltung, die Regenerierung und adaptive Wiederverwendung des Kulturerbes und die Förderung seiner Werte durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Vernetzungsaktivitäten;
d)
Unterstützung anderer Sektoren des kreativen Schaffens, wenn ein spezifischer Bedarf festgestellt wird, einschließlich gezielter Maßnahmen zur Förderung kreativer Aspekte des nachhaltigen Kulturtourismus und des Design- und Modesektors sowie Bewerbung und Repräsentation dieser Sektoren des kreativen Schaffens außerhalb der Union.
Spezifische Maßnahmen, um die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sichtbar und greifbar zu machen und den interkulturellen Dialog zu stimulieren:
a)
finanzielle Unterstützung für die Aktion „Kulturhauptstädte Europas” ;
b)
finanzielle Unterstützung für das Europäisches Kulturerbe-Siegel und für Vernetzungsaktivitäten der mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten;
c)
Kulturpreise der Union;
d)
Europäische Tage des Kulturerbes;
e)
Unterstützung von europäischen kulturellen Einrichtungen wie Orchestern, die junge, vielversprechende Künstler schulen und fördern und einen inklusiven Ansatz mit großer geografischer Reichweite verfolgen, oder von Stellen, die für die Bürgerinnen und Bürgern der Union direkte kulturelle Dienstleistungen mit großer geografischer Reichweite erbringen.

ABSCHNITT 2

Zur Umsetzung der in Artikel 6 genannten Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA werden — unter Berücksichtigung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/1808 und der Unterschiede zwischen den Ländern in Bezug auf Produktion, Vertrieb und Zugänglichkeit audiovisueller Inhalte sowie in Bezug auf die Größe und die Besonderheiten ihrer betreffenden Märkte und sprachlichen Vielfalt — die folgenden Maßnahmen ergriffen, wobei die Einzelheiten in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden:
a)
Entwicklung audiovisueller Werke durch europäische unabhängige Produktionsgesellschaften, die eine Vielzahl von Formaten (wie Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme und narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an verschiedene Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten;
b)
Produktion von innovativen und qualitätsvollen TV-Inhalten und seriellen Erzählungen für verschiedene Zielgruppen durch europäische unabhängige Produktionsgesellschaften;
c)
Werbe- und Marketinginstrumente, auch online und unter Einsatz von Datenanalysen, um den Bekanntheitsgrad, die Sichtbarkeit, den grenzüberschreitenden Zugang und die Publikumsreichweite europäischer Werke zu steigern;
d)
Unterstützung des internationalen Vertriebs und der internationalen Verbreitung von ausländischen europäischen Werken auf allen Plattformen (wie Kinos, Internet), und zwar sowohl kleiner als auch größerer Produktionen, auch mithilfe koordinierter, auf mehrere Länder ausgerichteter Vertriebsstrategien und durch Förderung der Verwendung von Untertiteln, Synchronisation und gegebenenfalls Audiodeskriptionsinstrumenten;
e)
Unterstützung des mehrsprachigen Online-Zugangs zu TV-Kulturprogrammen mithilfe von Untertiteln;
f)
Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten von Fachleuten des audiovisuellen Sektors, einschließlich Kulturschaffender, und des Austauschs zwischen Unternehmen zur Entwicklung und Förderung von Talenten im europäischen audiovisuellen Sektor und zur Erleichterung der Entwicklung und des Vertriebs europäischer und internationaler gemeinsamer schöpferischen Tätigkeiten und Koproduktionen;
g)
Unterstützung der Tätigkeiten europäischer Akteure des audiovisuellen Sektors bei Branchenveranstaltungen und -messen in Europa und anderen Teilen der Welt;
h)
Unterstützung der Sichtbarkeit und Reichweite europäischer Filme und audiovisueller Werke für ein breites europäisches Publikum über nationale Grenzen hinweg, insbesondere für junge Menschen und Multiplikatoren, auch durch die Ausrichtung von Vorführungen und Kommunikations-, Verbreitungs- und Werbeaktivitäten zur Unterstützung europäischer Filmpreise, insbesondere des „LUX — der Europäische Publikumsfilmpreis des Europäischen Parlaments und der Europäischen Filmakademie” ;
i)
Initiativen zur Förderung der Publikumsentwicklung und -beteiligung, einschließlich Aktivitäten der Filmbildung, die sich insbesondere an ein junges Publikum richten;
j)
Schulungs- und Mentoring-Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit von Fachleuten des audiovisuellen Sektors zur Anpassung an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette auswirken;
k)
ein Netzwerk oder Netzwerke europäischer Video-on-Demand-Anbieter, die einen erheblichen Anteil ausländischer europäischer Werke zeigen;
l)
europäische Festivals und ein Netzwerk europäischer Festivals oder Netzwerke europäischer Festivals, die einen erheblichen Anteil ausländischer europäischer Filme zeigen, unter Wahrung ihrer Identität und Einzigartigkeit;
m)
Netz europäischer Kinobetreiber mit großer geografischer Reichweite, die einen erheblichen Anteil ausländischer europäischer Filme zeigen und damit die Rolle europäischer Kinos bei der Verbreitung europäischer Werke fördern;
n)
spezifische Maßnahmen für eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter im audiovisuellen Sektor, einschließlich Studien, Mentoring, Schulungen und Vernetzungsaktivitäten;
o)
Unterstützung des politischen Dialogs, innovativer politischer Maßnahmen und des Austauschs bewährter Verfahren, u. a. durch Analysetätigkeiten und Bereitstellung zuverlässiger Daten;
p)
länderübergreifender Austausch von Erfahrungen und Know-how, Peer-Learning-Aktivitäten und Vernetzung zwischen dem audiovisuellen Sektor und politischen Entscheidungsträgern.

ABSCHNITT 3

Zur Umsetzung der in Artikel 7 genannten Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden die folgenden Maßnahmen ergriffen, wobei die Einzelheiten in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden: Maßnahmen der politischen Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit:
a)
zur Unterstützung der Politikentwicklung, dem grenzüberschreitenden Austausch von Erfahrungen und Know-how, Peer-Learning- und Sensibilisierungsaktivitäten, Vernetzung und regelmäßiger sektorübergreifender Dialog zwischen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors und politischen Entscheidungsträgern;
b)
zur Unterstützung sektorübergreifender analytischer Tätigkeiten;
c)
zur Förderung der grenzüberschreitenden politischen Zusammenarbeit und Politikentwicklung im Hinblick auf die Rolle der sozialen Inklusion durch Kultur;
d)
zur Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und die vom Programm abgedeckten Themen, Förderung der an die Bürgerinnen und Bürger gerichteten Öffentlichkeitsarbeit und Förderung der Übertragbarkeit von Ergebnissen über die nationale Ebene der Mitgliedstaaten hinaus.
Maßnahmen des „Labors für kreative Innovationen” :
a)
zur Unterstützung neuer Formen der kreativen Arbeit an den Schnittstellen unterschiedlicher Bereiche des Kultur- und Kreativsektors, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und die Nutzung innovativer Technologien;
b)
zur Förderung innovativer sektorübergreifender Konzepte und Instrumente, die möglichst auch eine Dimension der Mehrsprachigkeit und eine soziale Dimension umfassen, zur Erleichterung der Verbreitung, der Bekanntmachung und der Monetarisierung von Kultur und Kreativität sowie des Zugangs zu Kultur und Kreativität erleichtern, einschließlich des kulturellen Erbes.
Maßnahmen der „Kontaktstellen” :
a)
zur Bekanntmachung des Programms auf nationaler Ebene und zur Bereitstellung von Informationen über die verschiedenen Arten finanzieller Unterstützung, die im Rahmen der Unionspolitik zur Verfügung stehen, und zur Unterstützung der Akteure des Kultur- und Kreativsektors bei der Beantragung von Unterstützung unter dem Programm, auch durch Information über die Anforderungen und Verfahren bei den verschiedenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und durch Austausch bewährter Verfahren;
b)
zur Unterstützung potenzieller Begünstigter beim Antragsverfahren und des Peer-Monitorings für neue Programmteilnehmer, zur Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austausches bewährter Verfahren zwischen Fachleuten, Einrichtungen, Plattformen und Netzwerken in und zwischen den Politikbereichen und Sektoren, die unter das Programm fallen;
c)
zur Unterstützung der Kommission, damit die Ergebnisse des Programms in geeigneter Form bei den Bürgerinnen und Bürgern und den Akteuren des Kultur- und Kreativsektors bekannt gemacht bzw. verbreitet werden.
Bereichsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Nachrichtenmedien:
a)
Begleiten des strukturellen und technologischen Wandels im Mediensektor durch Förderung eines unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds, auch durch Unterstützung einer unabhängigen Beobachtung zur Beurteilung von Risiken und Herausforderungen für den Medienpluralismus und die Medienfreiheit und durch Sensibilisierungsaktivitäten;
b)
Förderung hoher Qualitätsstandards im Bereich der Medienproduktion durch Unterstützung der Zusammenarbeit, digitaler Kompetenzen, eines grenzüberschreitenden kollaborativen Journalismus und hochwertiger Inhalte, die somit zu einer Berufsethik im Journalismus beitragen;
c)
Förderung der Medienkompetenz, sodass die Bürgerinnen und Bürger ein kritisches Verständnis und eine kritische Nutzung der Medien entwickeln, und Unterstützung der Weitergabe und des Austauschs von Kenntnissen über politische Strategien und Verfahren im Bereich Medienkompetenz;
d)
einschließlich spezifische Maßnahmen für eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter im Nachrichtenmediensektor.

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