Artikel 27 VO (EU) 2021/819

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 wird mit Wirkung vom 28. Mai 2021 aufgehoben, mit Ausnahme der Artikel 3 und 5, des Artikels 6 Absatz 1 sowie der Artikel 7, 14, 17 und 19 der genannten Verordnung, die mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben werden.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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