ANHANG I VO (EU) 2021/836
Prozentsätze für die Zuweisung der Finanzausstattung für die Durchführung des Unionsverfahrens nach Artikel 19 Absatz 1a und des in Artikel 19a genannten Betrages im Zeitraum 2021 bis 2027
Prävention: 5 % +/- 4 Prozentpunkte
Vorsorge: 85 % +/- 10 Prozentpunkte
Bewältigung: 10 % +/- 9 Prozentpunkte
Grundsätze
Bei der Durchführung dieses Beschlusses wird das Ziel der Union, einen Beitrag zu den allgemeinen Klimazielen und zu dem Bestreben zu leisten, Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in alle Politikbereiche der Union einfließen zu lassen, gebührend berücksichtigt, soweit die Unvorhersehbarkeit und die besonderen Umstände der Katastrophenvorsorge und -bewältigung es zulassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.