ANHANG VO (EU) 2021/840

INDIKATOREN FÜR DIE EVALUIERUNG DES PROGRAMMS „PERICLES IV”

Das Programm „Pericles IV” wird anhand mehrerer Indikatoren, mit denen mit möglichst geringen Verwaltungslasten und -kosten gemessen wird, inwieweit das allgemeine Ziel und das spezifische Ziel des Programms „Pericles IV” verwirklicht wurden, genau überwacht. Zu diesem Zweck werden Angaben zu folgenden Indikatoren erhoben:

a)
Zahl der sichergestellten gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten,
b)
Zahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten,
c)
Zahl der zuständigen Behörden, die einen Antrag zum Programm „Pericles IV” gestellt haben,
d)
Zufriedenheitsquote der Teilnehmer an den über das Programm „Pericles IV” finanzierten Maßnahmen und
e)
Rückmeldungen von Teilnehmern an früheren Maßnahmen im Rahmen des Programms zu den Auswirkungen des Programms „Pericles IV” auf ihre Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung.

Die Daten und Informationen bezüglich der wesentlichen Leistungsindikatoren werden jährlich von der Kommission und den Begünstigten des Programms „Pericles IV” wie folgt erhoben:

die Kommission erhebt die Daten zur Zahl der gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten,

die Kommission erhebt die Daten zur Zahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten,

die Kommission erhebt die Daten zur Zahl der zuständigen Behörden, die einen Antrag zum Programm „Pericles IV” gestellt haben,

die Kommission und die Begünstigten des Programms „Pericles IV” erheben die Daten zur Zufriedenheitsquote der Teilnehmer an den über das Programm „Pericles IV” finanzierten Maßnahmen,

die Kommission und die Begünstigten des Programms „Pericles IV” erheben die Daten zu den Rückmeldungen von Teilnehmern an früheren Maßnahmen im Rahmen des Pericles-Programms zu den Auswirkungen des Programms „Pericles IV” auf ihre Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.