Präambel VO (EU) 2021/860

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden das „NAFO-Übereinkommen” ), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates(2)angenommen wurde.
(2)
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2019/833 erlassen, um die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO in das Unionsrecht aufzunehmen.
(3)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission(3) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch eine Reihe von Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO ergänzt.
(4)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission(4) wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2019 angenommene überarbeitete Anhänge geändert.
(5)
Auf ihrer Jahrestagung im September 2020 änderte die NAFO Anhang I.E Teil VI ihrer Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in Zusammenhang mit der Liste der Indikatorarten empfindlicher Meeresökosysteme (VME). Dieser Anhang ist für die Union mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 verbindlich.
(6)
Diese Änderungen sollten auch in das Unionsrecht aufgenommen werden. Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 141 vom 28.5.2019, S. 1.

(2)

Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates vom 28. Dezember 1978 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 378 vom 30.12.1978, S. 1).

(3)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 34 I vom 6.2.2020, S. 1).

(4)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission vom 27. April 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) (ABl. L 221 vom 10.7.2020, S. 5).

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