Präambel VO (EU) 2021/860
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden das „NAFO-Übereinkommen” ), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates(2)angenommen wurde.
- (2)
- Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2019/833 erlassen, um die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO in das Unionsrecht aufzunehmen.
- (3)
- Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission(3) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch eine Reihe von Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO ergänzt.
- (4)
- Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission(4) wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2019 angenommene überarbeitete Anhänge geändert.
- (5)
- Auf ihrer Jahrestagung im September 2020 änderte die NAFO Anhang I.E Teil VI ihrer Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in Zusammenhang mit der Liste der Indikatorarten empfindlicher Meeresökosysteme (VME). Dieser Anhang ist für die Union mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 verbindlich.
- (6)
- Diese Änderungen sollten auch in das Unionsrecht aufgenommen werden. Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 141 vom 28.5.2019, S. 1.
- (2)
Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates vom 28. Dezember 1978 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 378 vom 30.12.1978, S. 1).
- (3)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 34 I vom 6.2.2020, S. 1).
- (4)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission vom 27. April 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) (ABl. L 221 vom 10.7.2020, S. 5).
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