Artikel 29 VO (EU) 2021/888

Komplementarität der Unionsmaßnahmen

(1) Die Maßnahmen des Programms stehen mit den einschlägigen Strategien, Instrumenten und Programmen auf Unionsebene, insbesondere mit dem Programm Erasmus+, sowie mit bestehenden, für die Tätigkeiten des Programms relevanten Netzen auf Unionsebene in Einklang und ergänzen diese.

(2) Ferner stehen die Maßnahmen des Programms mit den einschlägigen Strategien, Programmen und Instrumenten auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten und in den mit dem Programm assoziierten Drittländern in Einklang und ergänzen diese. Zu diesem Zweck erfolgt zwischen der Kommission, den nationalen Behörden und den nationalen Agenturen ein Informationsaustausch über bestehende nationale Regelungen und Prioritäten im Zusammenhang mit Solidarität und Jugend einerseits und den Maßnahmen im Rahmen des Programms andererseits, um auf bewährte relevante Verfahren aufzubauen und Effizienz und Wirksamkeit zu erreichen.

(3) Freiwilligentätigkeiten gemäß Artikel 10 stehen insbesondere mit den Maßnahmen in anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union in Einklang und ergänzen diese; dies gilt insbesondere für die Politik in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Erweiterung, Nachbarschaft und für das Katastrophenschutzverfahren der Union.

(4) Maßnahmen, die einen Beitrag im Rahmen des Programms erhalten haben, können auch Beiträge aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten betreffen. Für den entsprechenden Beitrag zu der Maßnahme gelten die Bestimmungen des jeweiligen Unionsprogramms. Die kumulierten Fördermittel dürfen die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Unterstützung aus den verschiedenen Unionsprogrammen kann entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden.

(5) Projektvorschläge können gemäß Artikel 73 Absatz 4 der Dachverordnung für 2021-2027 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Europäischen Sozialfonds Plus Unterstützung erhalten, wenn sie mit dem Exzellenzsiegel nach diesem Programm für die Erfüllung der folgenden kumulativen Bedingungen ausgezeichnet wurden:

a)
Sie wurden im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach diesem Programm bewertet,
b)
sie erfüllen die Mindestqualitätsanforderungen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, und
c)
sie können aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden.

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