ANHANG VO (EU) 2021/888
Die Messungen quantitativer Indikatoren sind gegebenenfalls nach Land, beruflichem Hintergrund, Bildungsniveau, Geschlecht sowie Art der Maßnahme und Tätigkeit aufzuschlüsseln.
Die folgenden Bereiche werden überwacht:
- a)
- die Anzahl der Teilnehmer an solidarischen Tätigkeiten;
- b)
- der Anteil der Teilnehmer mit geringeren Chancen;
- c)
- die Anzahl der Organisationen, denen das Qualitätssiegel zuerkannt wurde;
- d)
- die Anzahl der Teilnehmer junger Menschen mit geringeren Chancen;
- e)
- der Anteil der Teilnehmer mit positiven Lernergebnissen;
- f)
- der Anteil der Teilnehmer, deren Lernergebnisse durch ein Transparenz- und Anerkennungsinstrument der Union, wie beispielsweise Youthpass, Europass oder ein nationales Instrument, dokumentiert wurden;
- g)
- die Gesamtzufriedenheit der Teilnehmer mit der Qualität der Tätigkeiten;
- h)
- der Anteil der Aktivitäten zur Unterstützung der Klimaziele;
- i)
- der Zufriedenheitsgrad der Freiwilligen im Bereich der humanitären Hilfe und der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf den tatsächlichen Beitrag der Tätigkeiten zur humanitären Hilfe vor Ort;
- j)
- die Anzahl der Tätigkeiten in Drittländern, die zur Stärkung lokaler Akteure und lokaler Gemeinschaften beitragen und die Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ergänzen.
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