Artikel 7 VO (EU) 2021/895
Die EIOPA berücksichtigt ferner die folgenden Faktoren, die die spezielle Lage und die speziellen Umstände des PEPP-Anbieters oder -Vertreibers betreffen, und trägt dabei Folgendem Rechnung:
- a)
- seiner Finanzlage und Solvenz;
- b)
- seinen Finanztätigkeiten oder seiner Finanzpraxis;
- c)
- seinem Geschäftsmodell, einschließlich seiner Nachhaltigkeit und Transparenz;
- d)
- der Eignung von Rückversicherungs- und Garantieregelungen in Bezug auf das PEPP;
- e)
- der Inanspruchnahme Dritter bei wichtigen Merkmalen des PEPP, wie der Absicherung biometrischer Risiken, Garantien und Mitnahmefähigkeit des PEPP;
- f)
-
den Verkaufspraktiken in Verbindung mit dem PEPP, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
- 1)
- die verwendeten Kommunikations- und Vertriebskanäle;
- 2)
- das Informations-, Marketing- oder sonstige Werbematerial;
- 3)
- der Grad an Innovation beim Vertriebsmodell wie die Länge der Vermittlungskette oder die Nutzung innovativer Techniken beim Vertriebsmodell.
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