Artikel 9 VO (EU) 2021/91
Verbot
Fischereifahrzeugen der Union ist Folgendes untersagt:
- a)
- Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus) in Unionsgewässern und internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete 1-10, 12 und 14 zu befischen, an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden;
- b)
- Tiefseehaie in den ICES-Untergebieten 5 bis 9, in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 10, in den internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 12 und in den Unionsgewässern der CECAF-Gebiete 34.1.1, 34.1.2 und 34.2 zu befischen, an Bord zu behalten, umzuladen, umzuverteilen oder anzulanden.
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