ANHANG VO (EU) 2021/911

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Transportroller für Möbel bestehend aus:

einer Holzwerkstoffplatte (Faserplatte mit abgerundeten Ecken und Kanten);

Antirutschpads aus Kunststoff auf der Oberseite der Platte;

Kunststoffrollen;

Metallhalterungen zur Befestigung der Kunststoffrollen an der Unterseite der Platten.

Die Ware verfügt über eine Griffaussparung, um sie — z. B. mit der Hand — tragen oder an der Wand aufhängen zu können.

Die Ware ist zum Transport verschiedener Gegenstände, insbesondere von Möbeln und anderen schweren Gegenständen, bestimmt.

(Siehe Abbildung) (*).

44219910

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 44 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 442199 und 44219910.

Eine Einreihung in den KN-Code 87168000 als andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge ist ausgeschlossen, da die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware nicht vollständig mit dem Wortlaut der Position 8716 und des KN-Codes 87168000 übereinstimmen.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften, einschließlich einer Griffaussparung, die nicht dazu dient, die Ware mit dem Fuß anzuschieben oder mit der Hand zu schieben, und ihrer Aufmachung für die Beförderung schwerer Gegenstände wie Möbel durch Schieben der Gegenstände, ist die Ware nicht dazu bestimmt, von anderen Fahrzeugen gezogen, mit der Hand geschoben oder gezogen, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8716, Absatz 2).

Die Ware kann nicht als Fahrzeug angesehen werden, da ihr einige Merkmale und Eigenschaften eines „Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben mit der Hand oder mit dem Fuß angeschoben” der Position 8716 fehlen, da sie weder ein Wagen, Karren, Handwagen oder Handtransportkarren ist, noch aus einem bestimmten Teil eines Fahrzeugs wie einem Fahrgestell besteht.

Folglich ist die Ware nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen.

Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus verschiedenen Materialien (Holz, Kunststoff und Metall) besteht. Der Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist Holz, da die Holzplatte den Hauptteil der zusammengesetzten Ware darstellt und für die vorgesehene Verwendung der Ware von größter Bedeutung ist.

Die Ware ist daher als andere Ware aus Faserplatten in den KN-Code 44219910 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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