Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/916

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 12. März 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula von der Leyen

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