Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/916
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 12. März 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula von der Leyen
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.