Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/94
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. Januar 2021
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Wolfgang Burtscher
Generaldirektor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.