ANHANG VO (EU) 2021/943

ANHANG I

1.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 die IFRS anwenden, sowie für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte, mit den IFRS kompatible nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden, umfasst der Begriff „vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” die in Tabelle 1 aufgeführten Meldebögen aus Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
2.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte andere nationale Rechnungslegungsrahmen als die unter Nummer 1 fallenden anwenden, umfasst der Begriff „vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” die in Tabelle 2 aufgeführten Meldebögen aus Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
2a.
Abweichend von Nummer 2 kann jede NCA festlegen, dass die in Nummer 2 genannten und in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die folgenden Informationen melden:

a)
die in Meldebogen 9.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 9.1.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;
b)
die in Meldebogen 11.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 11.2 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;
c)
die in Meldebogen 12.0 genannten Informationen oder die in Meldebogen 12.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen; und
d)
die in Meldebogen 16.3 genannten Informationen oder die in Meldebogen 16.4 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen.

3.
Die Informationen nach den Nummern 1 und 2 werden entsprechend den Hinweisen in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 gemeldet.
4.
Die Meldebögen 17.1, 17.2 und 17.3 in den Tabellen 1 und 2 sind ausschließlich für auf konsolidierter Basis meldende Kreditinstitute bestimmt. Meldebogen 40.1 in den Tabellen 1 und 2 ist sowohl für Kreditinstitute bestimmt, die Meldungen auf konsolidierter Basis vornehmen, als auch für Kreditinstitute, die nicht Teil der Gruppenberichterstattung sind, sondern Meldungen auf Einzelbasis vornehmen.
5.
Auf die Berechnung der in Tabelle 1 Teil 2 und Tabelle 2 Teil 2 dieses Anhangs genannten Schwelle findet Artikel 5 Absatz 5 zweiter Unterabsatz der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 Anwendung.

Tabelle 1

Meldebogen-Nummer BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE
TEIL 1 [QUARTALSWEISE]
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]
1.1 Bilanz: Vermögenswerte
1.2 Bilanz: Verbindlichkeiten
1.3 Bilanz: Eigenkapital
2 Gewinn- und Verlustrechnung
Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
4.2.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.2.2 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.3.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden
4.4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.5 Nachrangige finanzielle Vermögenswerte
5.1 Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt
6.1 Aufschlüsselung der Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte, an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften nach NACE-Codes
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten
8.1 Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
8.2 Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1.1 Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.2 Empfangene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
10 Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
11.1 Derivate — Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts
Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
12.1 Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
Empfangene Sicherheiten und Garantien
13.1 Aufschlüsselung der Sicherheiten und Garantien nach Darlehen und Krediten, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen
13.2.1 Durch Inbesitznahme während des Berichtszeitraums erlangte Sicherheiten [am Meldestichtag gehalten]
13.3.1 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten, kumulativ
14 Bemessungshierarchie: Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Aufschlüsselung ausgewählter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
16.1 Zinserträge und -aufwendungen aufgeschlüsselt nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
16.3 Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aufgeschlüsselt nach Instrument
Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Bilanz
17.1 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Vermögenswerte
17.2 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Außerbilanzielle Risikopositionen — erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
17.3 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Verbindlichkeiten
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18 Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18.1 Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei
18.2 Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite
19 Gestundete Risikopositionen
TEIL 2 [QUARTALSWEISE MIT SCHWELLENWERT: QUARTALSWEISE ODER KEINE MELDUNG]
Geografische Aufschlüsselung
20.4 Geografische Aufschlüsselung der Vermögenswerte nach Sitz der Gegenpartei
20.5 Geografische Aufschlüsselung der außerbilanziellen Forderungen nach Sitz der Gegenpartei
20.6 Geografische Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Sitz der Gegenpartei
TEIL 4 [JÄHRLICH]
Gruppenstruktur
40.1 Gruppenstruktur: „nach einzelnen Unternehmen”

Tabelle 2

Meldebogen Nummer BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE
TEIL 1 [QUARTALSWEISE]
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]
1.1 Bilanz: Vermögenswerte
1.2 Bilanz: Verbindlichkeiten
1.3 Bilanz: Eigenkapital
2 Gewinn- und Verlustrechnung
Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
4.2.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.2.2 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.3.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden
4.4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.5 Nachrangige finanzielle Vermögenswerte
4.6 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte
4.7 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.8 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative, erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.9 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative nach der Kostenmethode bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.10 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: sonstige nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte
5.1 Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt
6.1 Aufschlüsselung der Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte, an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften nach NACE-Codes
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten
8.1 Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
8.2 Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1 Außerbilanzielle Risikopositionen nach den nationalen GAAP — erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1.1 Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.2 Empfangene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
10 Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
11.1 Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts
11.2 Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach den nationalen GAAP: Aufschlüsselung nach Art des Risikos
Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
12 Veränderungen bei den Wertberichtigungen für Kreditverluste und Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten nach nationalen GAAP
12.1 Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
Empfangene Sicherheiten und Garantien
13.1 Aufschlüsselung der Sicherheiten und Garantien nach Darlehen und Krediten, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen
13.2.1 Durch Inbesitznahme während des Berichtszeitraums erlangte Sicherheiten [am Meldestichtag gehalten]
13.3.1 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten, kumulativ
14 Bemessungshierarchie: Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Aufschlüsselung ausgewählter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
16.1 Zinserträge und -aufwendungen aufgeschlüsselt nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
16.3 Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aufgeschlüsselt nach Instrument
16.4 Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aufgeschlüsselt nach Risiko
Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Bilanz
17.1 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Vermögenswerte
17.2 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Außerbilanzielle Risikopositionen - Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
17.3 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Verbindlichkeiten
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18 Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18.1 Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei
18.2 Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite
19 Gestundete Risikopositionen
TEIL 2 [QUARTALSWEISE MIT SCHWELLENWERT: QUARTALSWEISE ODER KEINE MELDUNG]
Geografische Aufschlüsselung
20.4 Geografische Aufschlüsselung der Vermögenswerte nach Sitz der Gegenpartei
20.5 Geografische Aufschlüsselung der außerbilanziellen Forderungen nach Sitz der Gegenpartei
20.6 Geografische Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Sitz der Gegenpartei
TEIL 4 [JÄHRLICH]
Gruppenstruktur
40.1 Gruppenstruktur: „nach einzelnen Unternehmen”

ANHANG II

1.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 die IFRS anwenden, sowie für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte, mit den IFRS kompatible nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden, umfasst der Begriff „weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” die in Tabelle 3 aufgeführten Meldebögen aus Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.

Tabelle 3

Meldebogen Nummer BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE
TEIL 1 [QUARTALSWEISE]
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]
1.1 Bilanz: Vermögenswerte
1.2 Bilanz: Verbindlichkeiten
1.3 Bilanz: Eigenkapital
2 Gewinn- und Verlustrechnung
Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
4.2.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.2.2 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.3.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden
4.4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.5 Nachrangige finanzielle Vermögenswerte
5.1 Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten
8.1 Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
8.2 Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1.1 Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
10 Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
11.1 Derivate — Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts
Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
12.1 Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
14 Bemessungshierarchie: Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18 Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18.1 Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei
18.2 Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite
19 Gestundete Risikopositionen

2.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte andere nationale Rechnungslegungsrahmen als die unter Nummer 1 fallenden anwenden, umfasst der Begriff „weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” die in Tabelle 4 aufgeführten Meldebögen aus Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU)  2021/451.

Tabelle 4

Meldebogen Nummer BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE
TEIL 1 [QUARTALSWEISE]
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]
1.1 Bilanz: Vermögenswerte
1.2 Bilanz: Verbindlichkeiten
1.3 Bilanz: Eigenkapital
2 Gewinn- und Verlustrechnung
Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
4.2.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.2.2 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.3.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden
4.4.1 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.5 Nachrangige finanzielle Vermögenswerte
4.6 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte
4.7 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
4.8 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative, erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.9 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative nach der Kostenmethode bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.10 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: sonstige nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte
5.1 Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten
8.1 Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei
8.2 Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1 Außerbilanzielle Risikopositionen nach den nationalen GAAP — erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
9.1.1 Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen
10 Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
11.1 Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts
11.2 Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach den nationalen GAAP: Aufschlüsselung nach Art des Risikos
Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
12 Veränderungen bei den Wertberichtigungen für Kreditverluste und Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten nach nationalen GAAP
12.1 Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18 Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen
18.1 Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei
18.2 Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite
19 Gestundete Risikopositionen

3.
Die Informationen nach den Nummern 1 und 2 werden entsprechend den Hinweisen in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU)  2021/451 gemeldet.
4.
Abweichend von Nummer 2 kann jede NCA festlegen, dass die in Nummer 2 genannten und in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die folgenden Informationen melden:

a)
die in Meldebogen 9.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 9.1.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;
b)
die in Meldebogen 11.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 11.2 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;
c)
die in Meldebogen 12.0 genannten Informationen oder die in Meldebogen 12.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen.

ANHANG III

1.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 die IFRS anwenden, sowie für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte, mit den IFRS kompatible nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden, umfasst der Begriff „Datenpunkte der aufsichtlichen Finanzmeldungen” die in Anhang IV der vorliegenden Verordnung aufgeführten Datenpunkte aus Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
2.
Für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte andere nationale Rechnungslegungsrahmen als die unter Nummer 1 fallenden anwenden, umfasst der Begriff „Datenpunkte der aufsichtlichen Finanzmeldungen” die in Anhang V der vorliegenden Verordnung aufgeführten Datenpunkte aus Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
3.
Die Informationen nach den Nummern 1 und 2 werden entsprechend den Hinweisen in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 gemeldet.

ANHANG IV

„FINREP-Datenpunkte” nach IFRS oder IFRS-kompatiblen nationalen GAAP

1.
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]

1.1
Vermögenswerte

1.2
Verbindlichkeiten

1.3
Eigenkapital

2.
Gewinn- und Verlustrechnung

5.
Aufschlüsselung der nicht zum Handelsbestand gehörenden Darlehen und Kredite nach Produkt

5.1
Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt

8.
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten

8.1
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

8.2
Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten

10.
Derivate – Handel und wirtschaftliche Absicherung

11.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

11.1
Derivate – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts

18
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.0
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.0
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

19.
Angaben zu gestundeten Risikopositionen

19.
Angaben zu gestundeten Risikopositionen

ANHANG V

1.
Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]

1.1
Vermögenswerte

1.2
Verbindlichkeiten

1.3
Eigenkapital

2.
Gewinn- und Verlustrechnung

5.
Aufschlüsselung der nicht zum Handelsbestand gehörenden Darlehen und Kredite nach Produkt

5.1
Darlehen und Kredite (bis auf zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, zum Handelsbestand gehörende oder zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte) nach Produkt

8.
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten

8.1
Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

8.2
Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten

10.
Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung

11.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

11.2
Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach den nationalen GAAP: Aufschlüsselung nach Art des Risikos

18
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.0
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.0
Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

19.
Angaben zu gestundeten Risikopositionen

19.
Angaben zu gestundeten Risikopositionen

Die Anhänge der Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) werden wie folgt geändert:

1.
Anhang I erhält folgende Fassung:

2.
Anhang II erhält folgende Fassung:

3.
Anhang III erhält folgende Fassung:

4.
Anhang IV erhält folgende Fassung:

5.
Anhang V erhält folgende Fassung:

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.