Präambel VO (EU) 2021/950

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung(1), insbesondere Artikel 15 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Kommission hat den Antrag auf Genehmigung von Unionsänderungen der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Recaș” geprüft, den Rumänien gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission(2) gestellt hat.
(2)
Die Kommission hat den Antrag auf Genehmigung von Unionsänderungen der Produktspezifikation gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 im Amtsblatt der Europäischen Union(3) veröffentlicht.
(3)
Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingegangen.
(4)
Die Unionsänderungen der Produktspezifikation sollten daher gemäß Artikel 99 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 genehmigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2).

(3)

ABl. C 83 vom 12.3.2021, S. 17.

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