Artikel 7 VO (EU) 2021/955

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 1 gelten ab dem 2. August 2021 und Artikel 5 gilt ab dem 2. Februar 2022.

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