ANHANG I VO (EU) 2021/955
Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW
[Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.] Diese Seite enthält Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Vertriebsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen.Vertriebsanforderungen für OGAW
(Liefern Sie aktuelle und vollständige Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für OGAW, einschließlich der Hyperlinks zu den vollständigen Fassungen dieser Rechts- und Verwaltungsvorschriften.) Die Informationen müssen mindestens Vorschriften umfassen, die sich auf Folgendes beziehen:- (a)
- Format und Inhalt des Vertriebmaterials, einschließlich Angaben zu den Informationen und Dokumenten, die der zuständigen Behörde vor Vertriebsbeginn mitgeteilt werden müssen;
- (b)
- Überprüfung der Marketing-Anzeigen durch die zuständige Behörde;
- (c)
- Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb;
- (d)
- Pass-System;
- (e)
- Widerruf der Mitteilung von getroffenen Vertriebsvereinbarungen;
- (f)
- sonstige Regeln für den Vertrieb von OGAW, die im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörde gelten [falls zutreffend].
Vertriebsanforderungen für AIF
(Liefern Sie aktuelle und vollständige Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für AIF, einschließlich der Hyperlinks zu den vollständigen Fassungen dieser Rechts- und Verwaltungsvorschriften.) Für den Fall, dass für den Vertrieb bestimmter Kategorien von AIF (z. B. Immobilien-AIF, Kapitalbeteiligungs-AIF usw.) besondere Bestimmungen gelten, geben Sie für jede dieser Kategorien die einschlägigen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an. Die Informationen müssen mindestens Vorschriften umfassen, die sich auf Folgendes beziehen:- (a)
- Vorabgenehmigung für den Vertrieb;
- (b)
- Format und Inhalt des Vertriebmaterials, einschließlich Angaben zu den Informationen und Dokumenten, die der zuständigen Behörde vor Vertriebsbeginn mitgeteilt werden müssen;
- (c)
- Überprüfung der Marketing-Anzeigen durch die zuständige Behörde;
- (d)
- Vertrieb an Kleinanleger oder professionelle Anleger;
- (e)
- Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb;
- (f)
- Pass-System;
- (g)
- Verteilung von Fonds mit Sitz in einem Drittland im Rahmen des nationalen Privatplatzierungssystems [falls zutreffend];
- (h)
- Vertrieb von offenen AIF und von geschlossenen AIF;
- (i)
- Widerruf der Mitteilung von getroffenen Vertriebsvereinbarungen;
- (j)
- sonstige Regeln für den Vertrieb von AIF, die im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörde gelten [falls zutreffend].
Sonstige Anforderungen*
Zusätzlich zu den oben genannten, die speziell für den Vertrieb von [OGAW/AIF/OGAW und AIF] geltenden Bestimmungen können beim Vertrieb in [Name des Mitgliedstaats], je nach individueller Situation der am Vertrieb von Anteilen von [OGAW/AIF/OGAW oder AIF] Beteiligten darüber hinaus noch andere Rechtsvorschriften gelten, auch wenn diese nicht speziell für den Vertrieb von [OGAW/AIF/OGAW und AIF] konzipiert sind. Der Vertrieb in [Name des Mitgliedstaats] kann die Anwendung anderer Anforderungen auslösen, z. B. [Angabe der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, die möglicherweise Anwendung finden]. Haftungsausschluss: Die in diesem Mustertext enthaltene Liste der nationalen Rechtsvorschriften, die möglicherweise Anwendung finden, ist nicht erschöpfend, und [Name der zuständigen Behörde] haftet nicht für etwaige Auslassungen in dieser Liste. Die Überwachung der sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Anforderungen obliegt nicht [Name der zuständigen Behörde]. Die Anwendbarkeit dieser Anforderungen und anderer rechtlicher Anforderungen sollte vor dem Vertrieb [eines OGAW/eines AIF/eines OGAW oder eines AIF] bzw. vor der Investition in [einen OGAW/einen AIF/einen OGAW oder einen AIF] geprüft werden. Bei Unsicherheit sollten diejenigen, die OGAW oder AIF vertreiben oder in sie investieren, unabhängigen Rat hinsichtlich der für ihre individuelle Situation geltenden Anforderungen einholen.- *
- Werden die Vertriebsanforderungen für OGAW und für AIF auf der Website der zuständigen Behörde auf separaten Webpages veröffentlicht, müssen die „sonstigen Anforderungen” auf beiden Seiten veröffentlicht werden.
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