ANHANG III VO (EU) 2021/955

Mustertext für die Veröffentlichung der behördlichen Gebühren und Entgelte

[Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.] Diese Seite enthält die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen genannten Informationen über die von [Name der zuständigen Behörde] bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten erhobenen Gebühren oder Entgelte im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern, EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften. [Die zuständigen Behörden müssen für die Veröffentlichung sämtlicher bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten erhobenen Gebühren oder Entgelte im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern, EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften diesen Mustertext verwenden, wobei die Gebühren und Entgelte gegebenenfalls unter anderem in die folgenden Kategorien aufzuschlüsseln sind.]

Grenzüberschreitende Verwaltungsgebühren und -entgelte*

(a)
Registrierungsgebühren;
(b)
Gebühren für die Mitteilung von Dokumenten und für spätere Aktualisierungen vorheriger Mitteilungen;
(c)
Passerteilungsgebühren;
(d)
Verwaltungsgebühren;
(e)
sonstige nach dem Recht des Mitgliedstaats geltende Gebühren oder Entgelte [falls zutreffend].

Grenzüberschreitende Vertriebsgebühren und -entgelte*

(a)
Gebühren für das Pre-Marketing;
(b)
Registrierungsgebühren;
(c)
Gebühren für die Mitteilung von Dokumenten und für spätere Aktualisierungen vorheriger Mitteilungen;
(d)
Passerteilungsgebühren;
(e)
Gebühren für den Widerruf einer Mitteilung;
(f)
sonstige nach dem Recht des Mitgliedstaats geltende Gebühren oder Entgelte

[falls zutreffend].

*
Werden in Bezug auf die oben genannten Kategorien keine Gebühren oder Entgelte erhoben, ist folgender Haftungsausschluss beizufügen: „[Name der zuständigen Behörde] erhebt für [betreffende Tätigkeitskategorie] keine Gebühren und Entgelte.”

[Zusätzlich zur Liste der Gebühren und Entgelte, die für die Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern,

EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhoben werden, können die zuständigen Behörden allgemeine Informationen über die Struktur dieser Gebühren und Entgelte bereitstellen.]

Mustertext für Gebühren und Entgelte

(Bezeichnung oder kurze Beschreibung der Gebühr bzw. des Entgelts)

(Rechtsgrundlage und Hyperlink zur vollständigen Fassung des einschlägigen Rechtstexts) (Einrichtung, die die Gebühr bzw. das Entgelt zu entrichten hat) (Tätigkeit, für die die Gebühr bzw. das Entgelt erhoben wird) (Beschreibung der Gebühren- oder Entgeltstruktur, einschließlich unter anderem folgender Angaben:
(a)
Betrag — sofern als Festbetrag festgelegt — oder Methode für die Berechnung der Gebühr bzw. des Entgelts, einschließlich insbesondere des Prozentsatzes, der Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls der Angabe des Mindest- oder Höchstbetrags der Gebühr bzw. des Entgelts, zusammen mit einem Beispiel;
(b)
Angabe, ob es sich um eine Erstgebühr bzw. ein Erstentgelt oder um eine laufende Gebühr bzw. ein laufendes Entgelt handelt, einschließlich gegebenenfalls der Periodizität;
(c)
Zeitpunkt, zu dem die Gebühr bzw. das Entgelt zu entrichten ist;
(d)
etwaige zusätzliche Angaben.)
(Die zuständigen Behörden können zusätzliche Informationen darüber vorlegen, wie die Gebühr bzw. das Entgelt strukturiert ist, in welchen Abständen sie/es entrichtet werden muss und nach welcher Methode sie/es berechnet wird. Ist die Behörde der Auffassung, dass die in den obigen Zeilen enthaltenen Informationen unklar oder irreführend sein könnten, sind zusätzliche Angaben zwingend erforderlich.) Haftungsausschluss: Bei den oben aufgeführten Gebühren bzw. Entgelten handelt es sich um die von [Name der zuständigen Behörde] erhobenen Gebühren bzw. Entgelte. Beim Vertrieb von OGAW oder AIF in [Name des Mitgliedstaats] können allerdings weitere Kosten im Zusammenhang mit administrativen Verpflichtungen, der Beratung durch Dritte oder der kommerziellen Entwicklung anfallen. [Name der zuständigen Behörde] ist nicht für die Pflege externer Websites verantwortlich und haftet nicht für Fehler oder Auslassungen auf einer externen Website, zu denen auf dieser Webpage Hyperlinks bereitgestellt werden.

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