ANHANG VO (EU) 2021/982

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a12 Roal Oy

6 Phytase

(EC 3.1.3.26)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Trichoderma reesei (CBS 122001) mit einem Mindestgehalt von

fest: 40000 PPU (1)/g

flüssig: 10000 PPU/g

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Charakterisierung des Wirkstoffs

6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Trichoderma reesei (CBS 122001)

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Analysemethode (2)

Kolorimetrisches Verfahren zur Bestimmung der Aktivität von 6-Phytase; hierbei wird die bei der Reduktion eines Phosphormolybdat-Komplexes entstandene Farbe analysiert und so das aus Natriumphytat freigesetzte anorganische Phosphat gemessen.

Mast- und Zuchtgeflügel

Schweine

250 PPU
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
8. Juli 2031
Legegeflügel 125 PPU

Fußnote(n):

(1)

1 PPU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 37 °C aus Natriumphytat freisetzt.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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