Artikel 20 VO (EU) 2022/110

Datenübermittlung

Bei der Übermittlung von Daten über die Mengen der angelandeten Fänge von Sprotte und Steinbutt aus den Unionsgewässern des Schwarzen Meers gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 an die Kommission verwenden die Mitgliedstaaten die in Anhang VII angegebenen Bestandscodes.

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