ANHANG VO (EU) 2022/113

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird wie folgt geändert:

i)
im Abschnitt „A. Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen” werden die folgenden Einträge wie folgt geändert:

Name Angaben zur Identifizierung Gründe
7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 17. Juli 1992

Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 09006300

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2).
29. Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 8. März 1963

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Carthage

Personalausweisnummer: 00589758

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Slim Zarrouk (Nummer 30).
42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 30. August 1982

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Maja — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 08434380

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33).

ii)
im Abschnitt „B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht” unter der Überschrift „Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz” werden die folgenden abschließenden Sätze angefügt:

25. Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr CHIBOUB in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig.
26. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, ihren Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig.
30. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
31. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
33. Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
34. Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
46. In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

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