Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/117

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Januar 2022

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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