Artikel 41 VO (EU) 2022/127
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
Artikel 39 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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