ANHANG I VO (EU) 2022/128

Verwaltungserklärung der Zahlstelle gemäß Artikel 4

Ich, der/die Unterzeichnende, …, Leiter/in der Zahlstelle …, lege hiermit die Rechnungen für diese Zahlstelle und das Haushaltsjahr 16.10.xxxx bis 15.10.xxxx+1 vor.

Ich erkläre aufgrund meiner eigenen Einschätzung und aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen, zu denen u. a. die Ergebnisse der Arbeit des internen Revisionsdienstes gehören, Folgendes:

Die vorgelegten Rechnungen vermitteln nach meinem besten Wissen und Gewissen ein richtiges, vollständiges und genaues Bild der Ausgaben und Einnahmen für das oben genannte Haushaltsjahr. Insbesondere wurden alle mir bekannten Forderungen, Vorschusszahlungen, Garantien und Bestände in den Rechnungen verzeichnet und alle für den EGFL und den ELER eingegangenen Einnahmen dem betreffenden Fonds ordnungsgemäß gutgeschrieben.

Das von mir eingerichtete System bietet hinreichende Gewähr, dass

i)
die Zahlungen in Bezug auf Ausgaben und Zahlungen für Stützungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für die Kalenderjahre bis einschließlich 2022, in Bezug auf Maßnahmen gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 1144/2014, für Beihilferegelungen gemäß Artikel 5 Absatz 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ausgaben und Zahlungen für gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 nach dem 31. Dezember 2022 und bis zum Ende dieser Beihilferegelungen durchgeführte Vorhaben, und für den ELER hinsichtlich der Ausgaben der Begünstigten und der Zahlungen der Zahlstellen im Rahmen der Durchführung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 recht- und ordnungsgemäß sind;
ii)
die Verwaltungssysteme gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) 2021/2116 ordnungsgemäß funktionieren und gewährleisten, dass die Ausgaben im Einklang mit Artikel 37 der genannten Verordnung getätigt wurden;
iii)
das Berichterstattungssystem und die Daten zu den Indikatoren für die Interventionskategorien gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 hochwertig und verlässlich sind und dass die Ausgaben dem gemeldeten Output entsprechen und im Einklang mit den geltenden Verwaltungssystemen getätigt wurden.

Die verbuchten Ausgaben wurden für den vorgesehenen Zweck, wie in der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegt, verwendet.

Darüber hinaus bestätige ich, dass wirksame und verhältnismäßige Betrugsbekämpfungsmaßnahmen gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2021/2116 ergriffen wurden, die den festgestellten Risiken Rechnung tragen.

Diese Gewähr unterliegt jedoch folgenden Vorbehalten:

Abschließend bestätige ich, dass ich keine Kenntnis von irgendeinem nicht gemeldeten Umstand habe, der die finanziellen Interessen der Union schädigen könnte.

Unterschrift

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