Artikel 1 VO (EU) 2022/129
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2115 für die Erstellung und Durchführung der GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten gemäß der genannten Verordnung in Bezug auf Folgendes festgelegt:
- a)
- die indikative Referenzstützungsfläche für jeden Mitgliedstaat für die Zwecke flächenbezogener Interventionen für Ölsaaten;
- b)
- die Genehmigung von Flächen und Sorten für die Zwecke der kulturspezifischen Zahlung für Baumwolle und die entsprechende Mitteilung;
- c)
- die Höhe der Unterstützung für die Destillation von Nebenerzeugnissen der Weinbereitung;
- d)
- die Verwendung des Emblems der Union im Rahmen von bestimmten aus dem ELER finanzierten Interventionen und die Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit in Bezug auf die GAP-Strategiepläne und die auf dieser Grundlage erhaltene Unterstützung der Union.
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