Artikel 1 VO (EU) 2022/129

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2115 für die Erstellung und Durchführung der GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten gemäß der genannten Verordnung in Bezug auf Folgendes festgelegt:

a)
die indikative Referenzstützungsfläche für jeden Mitgliedstaat für die Zwecke flächenbezogener Interventionen für Ölsaaten;
b)
die Genehmigung von Flächen und Sorten für die Zwecke der kulturspezifischen Zahlung für Baumwolle und die entsprechende Mitteilung;
c)
die Höhe der Unterstützung für die Destillation von Nebenerzeugnissen der Weinbereitung;
d)
die Verwendung des Emblems der Union im Rahmen von bestimmten aus dem ELER finanzierten Interventionen und die Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit in Bezug auf die GAP-Strategiepläne und die auf dieser Grundlage erhaltene Unterstützung der Union.

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