Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/1359

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Juli 2022

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Josep Borrell Fontelles

Vizepräsident

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