Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/1359
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. Juli 2022
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Josep Borrell Fontelles
Vizepräsident
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