Anlage 1 VO (EU) 2022/1362

VORLAGE FÜR EINE BESCHEINIGUNG FÜR EIN BAUTEIL, EINE SELBSTSTÄNDIGE TECHNISCHE EINHEIT ODER EIN SYSTEM Größtes Format: A4 (210 mm × 297 mm)

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE MIT DEN CO2-EMISSIONEN UND DEM KRAFTSTOFFVERBRAUCH ZUSAMMENHÄNGENDEN EIGENSCHAFTEN EINER FAMILIE AERODYNAMISCHER LUFTLEITEINRICHTUNGEN

Mitteilung über die

Erteilung(1)

Erweiterung(1)

Versagung(1)

Rücknahme(1)

Dienststempel
einer Bescheinigung über die mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften einer Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission(2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 Zertifizierungsnummer: Hash: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1.
Marke (Handelsname des Herstellers):
0.2.
Typ/Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtungen (sofern vorhanden):
0.3.
Mitglied der Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtungen (im Falle einer Familie)
0.3.1.
Aerodynamische Stammluftleiteinrichtung
0.3.2.
Arten aerodynamischer Luftleiteinrichtungen innerhalb der Familie
0.4.
Mittel zur Bestimmung des Typs, falls an der aerodynamischen Luftleiteinrichtung angebracht
0.4.1.
Stelle, an der diese Kennzeichnung angebracht ist:
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:
0.6.
Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Zertifizierungszeichens:
0.7.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.
Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers der aerodynamischen Luftleiteinrichtung (falls zutreffend)

ABSCHNITT II

1.
Zusätzliche Angaben (falls zutreffend): siehe Beiblatt
2.
Typgenehmigungsbehörde oder technischer Dienst:
3.
Datum des technischen Berichts:
4.
Nummer des technischen Berichts:
5.
Bemerkungen (falls zutreffend): siehe Beiblatt
6.
Ort:
7.
Datum:
8.
Unterschrift:

Anlagen:

1.
Beschreibungsmappe
2.
Validierungsbericht
3.
Technischer Bericht
4.
Dokumentation für den ordnungsgemäßen Einbau der aerodynamischen Luftleiteinrichtung

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission vom 1. August 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Leistung von schweren Anhängern im Hinblick auf deren Einfluss auf die CO2-Emissionen, den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die emissionsfreie Reichweite von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 (ABl. L 205 vom 5.8.2022, S. 145).

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