Artikel 2 VO (EU) 2022/1455

Berechnung der Anforderung für fixe Gemeinkosten für Waren- und Emissionszertifikatehändler

Waren- und Emissionszertifikatehändler können Aufwendungen für Rohstoffe im Zusammenhang mit einer Wertpapierfirma abziehen, die mit Derivaten der zugrunde liegenden Ware handelt.

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