ANHANG II VO (EU) 2022/1531

Die Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt berichtigt:

1.
In Anhang II wird Eintrag 1669 gestrichen;
2.
Anhang V Eintrag 51 erhält folgende Fassung:

Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise
Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige
a b c d e f g h i
51 Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat Sodium Hydroxymethylglycinate 70161-44-3 274-357-8 0,5 % Nicht verwenden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass unabhängig von der Quelle die größte theoretische Konzentration von freisetzbarem Formaldehyd in der in Verkehr gebrachten Form des Gemischs < 0,1 Gewichtsprozent beträgt.

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