(vom Mitgliedstaat auszufüllen und dem Forum bis zum 30. September des auf das Ende des betroffenen Zweijahreszeitraums folgenden Jahres vorzulegen)
-
1.
-
Auskünfte:
|
Mitgliedstaat: …
Bezeichnung der Marktüberwachungsbehörde: …
Erfasster Zeitraum: TT.MM.JJJJ — TT.MM.JJJJ
|
-
2.
-
Allgemein: (Organisation und Infrastruktur für die Marktüberwachung)
|
- —
-
für den Sektor zuständiges Ministerium;
- —
-
Bezeichnung und Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
(Adresse einschließlich der E-Mail-Adresse und Zuständigkeitsbereiche);
- —
-
Zahl der Mitarbeiter für die Überwachung des Automobilmarkts;
- —
-
Ressourcen für Prüfungen (eigenes oder externes Labor);
- —
-
Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass die Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch erfüllen.
- —
-
…
|
-
3.
-
Erläuterung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten:
|
- —
-
kurze Erläuterung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung;
- —
-
Überblick über die für die Risikobewertung herangezogenen Kriterien;
- —
-
Erläuterung, wie die wirksame Koordinierung der Tätigkeiten zwischen den nationalen Behörden sichergestellt wird;
- —
-
…
|
-
4.
-
Übersicht über die Tätigkeiten im vorangegangenen Planungszeitraum:
|
- —
-
Gesamtzahl der jährlich durchgeführten Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung;
- —
-
Zahl der festgestellten Verstöße gegen Vorschriften pro Jahr und pro Fahrzeugtyp;
- —
-
spezifische Informationen über die festgestellten Verstöße nach Jahren (anwendbare Rechtsvorschriften/Gegenstand) und festgestellte Tendenzen bei den Verstößen;
- —
-
Zahl der offenen Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen in Bezug auf festgestellte Verstöße pro Jahr;
- —
-
Zahl und Geldbetrag der von dem Mitgliedstaat verhängten Sanktionen pro Jahr und pro Rechtsvorschrift;
- —
-
…
|
-
5.
-
Erkenntnisse/Analysen:
|
- —
-
Stärken und Schwächen (intern — Mikroebene) der Marktüberwachungsbehörde;
- —
-
Chancen und Bedrohungen (extern — Meso- und Makroebene) auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung und der festgestellten Verstöße;
- —
-
gezogene Lehren (intern — Mikroebene);
- —
-
gezogene Lehren (extern — Meso- und Makroebene);
|
-
6.
-
Maßnahmen und Aktionen:
|
- —
-
Für die nächsten zwei Jahre geplante interne Maßnahmen und Aktionen (Mikroebene);
- —
-
für die nächsten zwei Jahre geplante externe Maßnahmen und Aktionen (Meso- und Makroebene);
- —
-
…
|
-
7.
-
Anmerkungen:
|
|
© Europäische Union 1998-2021