ANHANG II VO (EU) 2022/163

Format des Berichts über die Erkenntnisse aus Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften

(vom Mitgliedstaat auszufüllen und dem Forum bis zum 30. September des auf das Ende des betroffenen Zweijahreszeitraums folgenden Jahres vorzulegen)

1.
Auskünfte:

Mitgliedstaat: …

Bezeichnung der Marktüberwachungsbehörde: …

Erfasster Zeitraum: TT.MM.JJJJ — TT.MM.JJJJ

2.
Allgemein: (Organisation und Infrastruktur für die Marktüberwachung)

für den Sektor zuständiges Ministerium;

Bezeichnung und Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

(Adresse einschließlich der E-Mail-Adresse und Zuständigkeitsbereiche);

Zahl der Mitarbeiter für die Überwachung des Automobilmarkts;

Ressourcen für Prüfungen (eigenes oder externes Labor);

Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass die Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch erfüllen.

3.
Erläuterung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten:

kurze Erläuterung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung;

Überblick über die für die Risikobewertung herangezogenen Kriterien;

Erläuterung, wie die wirksame Koordinierung der Tätigkeiten zwischen den nationalen Behörden sichergestellt wird;

4.
Übersicht über die Tätigkeiten im vorangegangenen Planungszeitraum:

Gesamtzahl der jährlich durchgeführten Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung;

Zahl der festgestellten Verstöße gegen Vorschriften pro Jahr und pro Fahrzeugtyp;

spezifische Informationen über die festgestellten Verstöße nach Jahren (anwendbare Rechtsvorschriften/Gegenstand) und festgestellte Tendenzen bei den Verstößen;

Zahl der offenen Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen in Bezug auf festgestellte Verstöße pro Jahr;

Zahl und Geldbetrag der von dem Mitgliedstaat verhängten Sanktionen pro Jahr und pro Rechtsvorschrift;

5.
Erkenntnisse/Analysen:

Stärken und Schwächen (intern — Mikroebene) der Marktüberwachungsbehörde;

Chancen und Bedrohungen (extern — Meso- und Makroebene) auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung und der festgestellten Verstöße;

gezogene Lehren (intern — Mikroebene);

gezogene Lehren (extern — Meso- und Makroebene);

6.
Maßnahmen und Aktionen:

Für die nächsten zwei Jahre geplante interne Maßnahmen und Aktionen (Mikroebene);

für die nächsten zwei Jahre geplante externe Maßnahmen und Aktionen (Meso- und Makroebene);

7.
Anmerkungen:

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