Artikel 2 VO (EU) 2022/168

Die in den Antragsunterlagen enthaltenen wissenschaftlichen Daten, auf deren Grundlage das in Artikel 1 genannte neuartige Lebensmittel von der Behörde bewertet wurde, die der Antragsteller als geschützt bezeichnet hat und ohne die das neuartige Lebensmittel nicht hätte zugelassen werden können, dürfen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht ohne Zustimmung von A-Mansia Biotech S.A. zugunsten eines späteren Antragstellers verwendet werden.

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