Artikel 1 VO (EU) 2022/176

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 wird wie folgt berichtigt:

1.
(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)
2.
Kapitel 96, Tabelle, Eintrag zu Position ex96020000, dritte Spalte erhält folgende Fassung:

„Leere Kapseln aus nicht gehärteter Gelatine für Lebensmittel oder für die Tierernährung; spezielle Anforderungen für die Verfütterung sind in Anhang XIV Kapitel I Abschnitt 1 Tabelle 1 Reihe 5 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 festgelegt.”

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