Artikel 54 VO (EU) 2022/1925

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.

Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.

Liegt das Datum des 25. Juni 2023 jedoch vor dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns, so wird die Anwendung der Artikel 42 und 43 bis zu dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns verschoben.

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