ANHANG IV VO (EU) 2022/193

Formular zur Notifizierung einer Änderung, die die geplante Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Zweigstelle betrifft

Name der Kontaktperson beim Kreditinstitut oder der Zweigstelle:
Telefonnummer:
E-Mail:
Anschrift der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats:
Anschrift der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats:
[Datum]
[Ref:]
Notifizierung einer Änderung, die die geplante Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Zweigstelle betrifft
[Dabei ist Folgendes anzugeben:

Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA;

LEI des Kreditinstituts;

Name der Zweigstelle im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats;

Für die Zulassung und Beaufsichtigung des Kreditinstituts zuständige Behörden;

Erklärung, wonach das Kreditinstitut den Geschäftsbetrieb der Zweigstelle im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats einstellen will, und Angabe des Datums, zu dem die Einstellung wirksam werden soll;

Name und Kontaktdaten der Personen, die für das Verfahren zur Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigstelle zuständig sein werden;

Für die Einstellung vorgesehener Zeitplan;

Angaben dazu, wie die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden der Zweigstelle beendet werden sollen.]

Wenn die Zweigstelle die in Anhang I Abschnitt 2.1.3 genannte Tätigkeit Nr. 1 ausübt (Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern), eine Erklärung des Kreditinstituts aus der hervorgeht, welche Maßnahmen getroffen wurden oder werden, um sicherzustellen, dass die Zweigstelle nach Einstellung ihres Geschäftsbetriebs keine Einlagen oder sonstigen rückzahlbaren Gelder des Publikums mehr hält.

[Kontaktdaten]

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