ANHANG VO (EU) 2022/196

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) erhält der Eintrag UV-behandelte Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) folgende Fassung:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
UV-behandelte Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte an Vitamin D2 Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Vitamin-D-Hefe” oder Vitamin-D2-Hefe.
Hefe-getriebenes Brot und Hefe-getriebene Brötchen 5 μg/100 g
Hefe-getriebene Feinbackwaren 5 μg/100 g
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG Gemäß der Richtlinie 2002/46/EG
Vorverpackte frische oder getrocknete Hefe für das Backen zu Hause

45 μg/100 g für frische Hefe

200 μg/100 g für getrocknete Hefe

1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Vitamin-D-Hefe” oder Vitamin-D2-Hefe.
2.
Die Kennzeichnung des neuartigen Lebensmittels enthält einen Hinweis darauf, dass das Lebensmittel ausschließlich zum Backen bestimmt ist und nicht roh verzehrt werden sollte.
3.
Die Kennzeichnung des neuartigen Lebensmittels enthält Gebrauchsanweisungen für den Endverbraucher, sodass die maximale Konzentration von 5 μg/100 g Vitamin D2 in selbstgebackenen Endprodukten nicht überschritten wird.
Gerichte, einschl. Fertiggerichte (ausgenommen Suppen und Salate) 3 μg/100 g Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Vitamin-D-Hefe” oder Vitamin-D2-Hefe.
Suppen und Salate 5 μg/100 g
Frittierte oder extrudierte Erzeugnisse auf der Basis von Getreide, Samen oder Wurzeln 5 μg/100 g
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013
Getreidebeikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst 1,5 μg/100 g
Verarbeitetes Gemüse 2 μg/100 g
Brot und ähnliche Produkte 5 μg/100 g
Frühstückscerealien 4 μg/100 g
Teigwaren, Teige und gleichartige Erzeugnisse 5 μg/100 g
Andere Erzeugnisse auf des Basis von Getreide 3 μg/100 g
Gewürze, Würzmittel, Soßenzutaten, Dessertsoßen/Toppings 10 μg/100 g
Proteinerzeugnisse 10 μg/100 g
Käse 2 μg/100 g
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse auf Milchbasis 2 μg/100 g
Fermentierte Milch oder fermentierter Rahm 1,5 μg/100 g
Milchpulver und -konzentrate 25 μg/100 g
Erzeugnisse auf Milchbasis, Molke und Rahm 0,5 μg/100 g
Analoge von Fleisch und Milchprodukten 2,5 μg/100 g
Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 5 μg/100 g
Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung 5 μg/100 g
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 Entsprechend den besonderen Ernährungsbedürfnissen des Personenkreises, für den die Erzeugnisse bestimmt sind

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) erhält der Eintrag UV-behandelte Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) folgende Fassung:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
UV-behandelte Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae)

Beschreibung/Definition

Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) wird mit UV-Licht behandelt, damit Ergosterol in Vitamin D2 (Ergocalciferol) umgewandelt wird. Der Vitamin-D2-Gehalt im Hefekonzentrat liegt zwischen 800 000 und 3 500 000 IE Vitamin D/100 g (200-875 μg/g). Die Hefe ist zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 zu inaktivieren, während die Hefe zur Verwendung in anderen Lebensmitteln inaktiviert werden kann oder auch nicht. Das Hefekonzentrat wird mit normaler Bäckerhefe gemischt, damit der Höchstgehalt in vorverpackter frischer oder getrockneter Hefe für das Backen zu Hause nicht überschritten wird. Gelbbraune, rieselfähige Körner

Vitamin D2

Chemische Bezeichnung: (5Z,7E,22E)-(3S)-9,10-Secoergosta-5,7,10(19),22-tetraen-3-ol Synonyme: Ergocalciferol CAS-Nr.: 50-14-6 Molmasse: 396,65 g/mol

Mikrobiologische Kriterien für das Hefekonzentrat:

Coliforme: ≤ 103/g Escherichia coli: ≤ 10/g Salmonellen: in 25 g nicht nachweisbar

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