ANHANG VO (EU) 2022/199
In Anhang V Teil B Nummer 1.4 wird der neunte Eintrag der Tabelle wie folgt geändert:
Maschenöffnung | Geografische Gebiete | Bedingungen |
---|---|---|
Mindestens 16 mm | gesamtes Gebiet |
Gezielte Fischerei auf kleine pelagische Arten, die nicht an anderer Stelle in der Tabelle aufgeführt sind. Gezielte Fischerei auf Stintdorsch. Es ist eine der folgenden Vorrichtungen einzusetzen:
Gezielte Fischerei auf Sandgarnelen und Rosa Garnelen. Im Einklang mit nationalen oder regionalen Vorschriften muss ein Trichternetz oder ein Selektionsgitter eingesetzt werden. |
Fußnote(n):
- (*)
„Excluder-Vorrichtung” bezeichnet eine konische Netzvorrichtung, die folgende Kriterien erfüllt:
- 1)
- sie wird vor dem Steert so angebracht, dass die Vorderkante oder der vordere Rand des Kegels am gesamten Umfang des Schleppnetzes vor dem Steert oder dem Tunnel befestigt ist;
- 2)
- sie verjüngt sich zu einer Spitze, die am unteren Netzblatt des Schleppnetzes befestigt ist;
- 3)
- wo die Spitze des Excluders auf den Steert trifft wird eine Fluchtöffnung angebracht;
- 4)
- sie ermöglicht das Durchlassen von Stintdorsch und seine Aufbewahrung im Steert, während Beifänge freigesetzt werden, indem sie durch die Fluchtöffnung geleitet werden.
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