ANHANG VO (EU) 2022/204
Kriterien für die Einordnung der Mitglieder der Beiräte in die Kategorien „sektorspezifische Organisationen” oder „andere Interessengruppen”
- 1.
-
Eine Organisation wird als „sektorspezifische Organisation” eingeordnet, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- a)
- die Organisation vertritt oder hat direkte oder indirekte wirtschaftliche Interessen in den Sektoren gewerbliche Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Vertrieb oder Einzelhandel mit Meeresfrüchten;
- b)
- eine Mehrheit der Mitglieder der Organisation, entweder natürliche oder juristische Personen, vertritt oder hat direkte oder indirekte wirtschaftliche Interessen in den Sektoren gewerbliche Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Vertrieb oder Einzelhandel mit Meeresfrüchten;
- c)
- die Organisation vertritt Beschäftigte in den Sektoren mit Bezug zu gewerblicher Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Vertrieb oder Einzelhandel mit Meeresfrüchten;
- d)
- mindestens 50 % der Mittel der Organisation stammen aus Unternehmen, die im Bereich der gewerblichen Fischerei, der Aquakultur, der Verarbeitung, der Vermarktung, des Vertriebs oder des Einzelhandels mit Meeresfrüchten tätig sind;
- e)
- die Organisation erfüllt mindestens eines der unter Nummer 1 Buchstaben a bis d genannten Kriterien und ist in den Bereichen Umwelt, Verbraucher- und Menschenrechte, Gesundheit, Förderung der Gleichstellung oder Tiergesundheit oder Tierschutz tätig.
- 2.
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Eine Organisation wird als „andere Interessengruppe” eingestuft, wenn sie keines der in Absatz 1 genannten Kriterien erfüllt und
- a)
- wenn sie hauptsächlich in den Bereichen Umwelt, Verbraucher- und Menschenrechte, Gesundheit, Förderung der Gleichstellung, Tiergesundheit oder Tierschutz, Freizeit- oder Sportfischerei tätig ist oder
- b)
- wenn sie andere direkte oder indirekte wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Nutzung der Meeresumwelt oder des Meeresraums vertritt oder hat als die der gewerblichen Fischerei, der Aquakultur oder der Verarbeitung, der Vermarktung und des Vertriebs einschließlich des Einzelhandels mit Meeresfrüchten.
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