ANHANG I VO (EU) 2022/2056

SCHUTZMAẞNAHMEN FÜR VÖGEL

Tabelle 1: Maßnahmen zur Risikominderung

Spalte A Spalte B
Seitliches Ausbringen des Fanggeräts mit Vogelscheuchvorhang und beschwerten Mundschnüren(1) Tori-Leine(2)
Ausbringen der Leinen bei Nacht mit minimaler Deckbeleuchtung Blaugefärbte Köder
Tori-Leine Abrollbeschleunigung für Tiefenausbringung
Beschwerte Mundschnüre Kontrollierte Ableitung von Abfall
Abschirmvorrichtungen für Haken(3)

Spezifikationen

1.
Tori-Leinen (südlich von 25 Grad südlicher Breite)

a)
für Schiffe ≥ 35 m Gesamtlänge

i)
Mindestens eine Tori-Leine ist einzusetzen. Soweit durchführbar, sollten die Schiffe bei großen Seevogelkonzentrationen bzw. -aktivitäten eine zweite Tori-Leine verwenden; beide Tori-Leinen sind gleichzeitig einzusetzen, eine auf jeder Seite der auszubringenden Langleine. Wenn zwei Tori-Leinen verwendet werden, sind die beköderten Haken innerhalb der von den beiden Tori-Leinen umschlossenen Fläche einzusetzen.
ii)
Eine Tori-Leine mit langen und kurzen Scheuchbändern ist zu verwenden. Die Scheuchbänder müssen bunt sein und aus langen und kurzen Bändern bestehen.

1.
Lange Scheuchbänder werden in Abständen von höchstens 5 m angebracht, und mit Wirbelschäkeln an der Leine befestigt, damit die Scheuchbänder sich nicht um die Leine wickeln. Die langen Scheuchbänder müssen lang genug sein, um bei ruhigen Bedingungen die Meeresoberfläche zu berühren.
2.
Kurze Scheuchbänder (mit einer Länge von mehr als 1 m) müssen in Abständen von höchstens 1 m angebracht werden.

iii)
Die Schiffe setzen die Tori-Leine so ein, dass sie sich auf einer Länge von mindestens 100 m über der Wasseroberfläche erstreckt. Um dies zu erreichen, muss die Tori-Leine eine Mindestlänge von 200 m haben und an einer Tori-Stange von > 7 m über der Meeresoberfläche befestigt werden, die sich so nahe am Heck befindet, wie dies machbar ist.
iv)
Wird von einem Schiff nur eine Tori-Leine verwendet, wird sie luvseitig zu den abtauchenden Ködern eingesetzt.

b)
für Schiffe < 35 m Gesamtlänge

i)
Eine einzelne Tori-Leine entweder mit langen und kurzen Scheuchbändern oder nur mit kurzen Scheuchbändern ist zu verwenden.
ii)
Die Scheuchbänder müssen bunt sein sowie lang und/oder kurz (mindestens aber 1 m lang) und in folgenden Abständen angebracht werden:

1.
Lange Scheuchbänder werden auf den ersten 75 m der Tori-Leine in Abständen von höchstens 5 m angebracht.
2.
Kurze Scheuchbänder werden in Abständen von höchstens 1 m angebracht.

iii)
Lange Scheuchbänder sollten mit Wirbelschäkeln so an der Leine befestigt werden, dass die Scheuchbänder sich nicht um die Leine wickeln. Alle langen Scheuchbänder müssen unter ruhigen Bedingungen die Meeresoberfläche berühren. Scheuchbänder können auf den ersten 15 m verändert werden, um ein Verwickeln zu vermeiden.
iv)
Die Schiffe setzen die Tori-Leine so ein, dass sie sich auf einer Länge von mindestens 75 m über der Wasseroberfläche erstreckt. Dazu wird die Tori-Leine an einer Tori-Stange von > 6 m über der Meeresoberfläche befestigt, die sich so nahe am Heck befindet, wie dies machbar ist. Ein ausreichender Widerstand muss geschaffen werden, um dies zu maximieren und die Leine bei Seitenwind unmittelbar hinter dem Schiff zu halten. Ein Verwickeln wird am besten dadurch vermieden, dass sich ein langer Seil- oder Monofilabschnitt im Wasser befindet.
v)
Werden zwei Tori-Leinen verwendet, so werden die beiden Leinen auf gegenüberliegenden Seiten der Hauptleine eingesetzt.

2.
Tori-Leinen (nördlich von 23 Grad nördlicher Breite)

a)
Lange Scheuchbänder

i)
Mindestlänge: 100 m
ii)
Sie müssen so am Schiff angebracht werden, dass sie sich an einer Stelle mindestens 5 m über der Wasseroberfläche am Heck luvseitig der Stelle befinden, an der die Hakenleine in das Wasser eintaucht.
iii)
Sie müssen so befestigt werden, dass sie sich dauerhaft über den abtauchenden beköderten Haken befinden.
iv)
Scheuchbänder sind unter Verwendung von Wirbelschäkeln in Abständen von höchstens 5 m anzubringen und müssen ausreichend lang sein, damit sie dem Wasser so nah wie möglich kommen.
v)
Werden zwei (d. h. gepaarte) Tori-Leinen verwendet, sind die beiden Leinen auf gegenüberliegenden Seiten der Hauptleine einzusetzen.

b)
Kurze Scheuchbänder (für Schiffe ≥ 24 m Gesamtlänge)

i)
Sie müssen so am Schiff angebracht werden, dass sie sich an einem Punkt mindestens 5 m über der Wasseroberfläche am Heck luvseitig der Stelle befinden, an der die Hakenleine ins Wasser eintaucht.
ii)
Sie müssen so befestigt werden, dass sie sich dauerhaft über den abtauchenden beköderten Haken befinden.
iii)
Scheuchbänder müssen in Abständen von weniger als 1 m angebracht werden und mindestens 30 cm lang sein.
iv)
Werden zwei (d. h. gepaarte) Tori-Leinen verwendet, sind die beiden Leinen auf gegenüberliegenden Seiten der Hauptleine einzusetzen.

c)
Kurze Scheuchbänder (für Schiffe < 24 m Gesamtlänge)

Diese Konstruktion wird spätestens drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten überprüft.

i)
Sie müssen so am Schiff angebracht werden, dass sie sich an einem Punkt mindestens 5 m über der Wasseroberfläche am Heck luvseitig der Stelle befinden, an der die Hakenleine ins Wasser eintaucht.
ii)
Sie müssen so befestigt werden, dass sie sich dauerhaft über den abtauchenden beköderten Haken befinden.
iii)
Werden Scheuchbänder verwendet, sollten sie in Abständen von weniger als 1 m angebracht werden und mindestens 30 cm lang sein.
iv)
Werden zwei (d. h. gepaarte) Tori-Leinen verwendet, sind die beiden Leinen auf gegenüberliegenden Seiten der Hauptleine einzusetzen.

3.
Seitliches Ausbringen des Fanggeräts mit Vogelscheuchvorhang und beschwerten Mundschnüren

a)
Die Hauptleine wird von der Backbord- oder der Steuerbordseite soweit wie praktisch machbar vom Heck entfernt (mindestens 1 m) ausgebracht und falls eine Abrollbeschleunigung für die Hauptleine verwendet wird, muss diese mindestens 1 m vor dem Heck angebracht werden.
b)
Wenn Seevögel anwesend sind, muss sichergestellt werden, dass die Hauptleine durchhängt, sodass beköderte Haken unter Wasser bleiben.
c)
Der Vogelscheuchvorhang muss eingesetzt werden:

i)
Stange hinter der Abrollbeschleunigung mindestens 3 m lang;
ii)
mindestens drei Hauptscheuchbänder, die an den oberen 2 m der Stange befestigt sind;
iii)
Durchmesser des Hauptscheuchbandes mindestens 20 mm;
iv)
am Ende jedes Hauptscheuchbandes befestigte weitere Scheuchbänder müssen ausreichend lang sein, um im Wasser zu hängen (kein Wind) — Mindestdurchmesser 10 mm.

4.
Ausbringen der Leinen bei Nacht

a)
Kein Ausbringen zwischen nautischer Morgen- und nautischer Abenddämmerung.
b)
Die nautische Abend- und die nautische Morgendämmerung werden nach den Angaben für den betreffenden Breitengrad, die Ortszeit und das Datum in den Tabellen des nautischen Almanachs bestimmt.
c)
Die Deckbeleuchtung muss so gering wie möglich bleiben. Die minimale Deckbeleuchtung sollte nicht gegen die Mindeststandards für Sicherheit und Schifffahrt verstoßen.

5.
Beschwerte Mundschnüre

Folgende Mindestgewichtsspezifikationen gelten:

a)
ein Gewicht von mindestens 40 g innerhalb von 50 cm Abstand vom Haken;
b)
von mindestens insgesamt 45 g innerhalb von 1 m Abstand vom Haken;
c)
von mindestens insgesamt 60 g, innerhalb von 3,5 m Abstand vom Haken oder
d)
von mindestens insgesamt 98 g, innerhalb von 4 m Abstand vom Haken.

6.
Abschirmvorrichtungen für Haken

Abschirmvorrichtungen für Haken umhüllen Spitze und Widerhaken von beköderten Haken, um Angriffe von Seevögeln während des Ausbringens der Leinen zu verhindern. Folgende Vorrichtungen wurden für die Verwendung in der WCPFC-Fischerei zugelassen:

Hakengehäuse, die folgende Leistungsmerkmale erfüllen:

a)
Die Vorrichtung umhüllt Spitze und Widerhaken des Hakens, bis er eine Tiefe von mindestens 10 m erreicht oder mindestens 10 Minuten lang eingetaucht ist;
b)
die Vorrichtung erfüllt die geltenden Mindeststandards für beschwerte Mundschnüre gemäß diesem Anhang und
c)
die Vorrichtung ist so ausgelegt, dass sie nicht verloren geht, sondern mit dem Fanggerät verbunden bleibt.

7.
Kontrollierte Ableitung von Abfall

a)
Entweder keine Ableitung von Abfall während des Ausbringens oder Einholens;
b)
oder strategische Ableitung von Abfall auf der dem Ausbringen/Einholen gegenüberliegenden Seite des Bootes, um Vögel aktiv von den beköderten Haken fernzuhalten.

8.
Blaugefärbte Köder

a)
Werden blaugefärbte Köder verwendet, müssen diese beim Färben vollständig aufgetaut sein.
b)
Das WCPFC-Sekretariat verbreitet ein standardisiertes Farbmuster.
c)
Alle Köder müssen entsprechend dem Farbmuster gefärbt sein.

9.
Abrollbeschleunigung für Tiefenausbringung

a)
Die Abrollbeschleunigung muss so eingesetzt werden, dass die Haken wesentlich tiefer eingebracht werden, als es ohne die Abrollbeschleunigung der Fall wäre, und dass die Mehrzahl der Haken eine Tiefe von mindestens 100 m erreicht.

Fußnote(n):

(1)

Die Verwendung der seitlichen Ausbringung mit einem Vogelscheuchvorhang und beschwerten Mundschnüren aus Spalte A wird als zwei Risikominderungsmaßnahmen gezählt.

(2)

Wird die Tori-Leine sowohl aus Spalte A als auch aus Spalte B ausgewählt, entspricht dies der gleichzeitigen Verwendung von zwei (d. h. gepaarten) Tori-Leinen.

(3)

Abschirmvorrichtungen für Haken können als eigenständige Maßnahme eingesetzt werden.

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