VO (EU) 2022/2061

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2061 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

Informationen

Ausfertigungsdatum24.01.2022
FundstelleAbl. 2022/L 276